Konsiliarbericht

Aktuell benötigen die Versicherten neben der Dringlichkeitsbescheinigung, die im Antrag auf Kostenübernahme integriert ist, auch einen ärztlichen Konsiliarbericht, der bis zum Beginn der Sporttherapie vorliegen muss. Da die Person für die Dringlichkeitsbescheinigung ohnehin eine:n Ärzt:in aufsuchen muss, ist es sinnvoll, ihr direkt auch den Konsiliarbericht auszuhändigen, damit sie im Falle einer Bewilligung des Antrags nicht erneut in die ärztliche Praxis gehen muss. Im Konsiliarbericht sollte oben link der Name des:der kooperierenden Psychotherapeut:in eingetragen werden und/oder ein Stempel des Therapiezentrums kann hier eingefügt werden. Das offizielle Formular des Konsiliarberichts umfasst mehrere Durchschläge, diese sind aber für die STEP-Therapie nicht nötig, sodass die erste Seite des Berichts ausreicht und dem entsprechend auch per E-Mail versendet werden kann.

Der Konsiliarbericht muss von der versicherten Person an den:die Psychotherapeut:in VOR Beginn der Therapieeinheiten geschickt/abgegeben werden. Eine Kopie sollte auch dem Sportzentrum ausgehändigt werden (idealerweise durch den: die Teilnehmer:in selbst, alternativ durch den:die Psychotherapeut:in).

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